Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Verkauf, Lieferungen und Leistungen
erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen. Bedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht, auch wenn sie von uns nicht ausdrücklich zurückgewiesen werden, oder wenn die Bedingungen nicht oder nur nach schriftlicher Anerkennung durch ihn gelten sollen. Unsere Bedingungen gelten als anerkannt und entgegenstehende Bedingungen gelten als fallengelassen, wenn nicht binnen 7 Tagen nach Absendung unseres Angebots ein schriftlicher Widerspruch des Bestellers bei uns vorliegt, der die von ihm nicht anerkannten Bedingungen genau bezeichnet. Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfristen und Liefermöglichkeiten freibleibend. Lieferverträge, Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu den mit dem Besteller getroffenen Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung von uns rechtsverbindlich. Aus offensichtlichen Irrtümern, etwaige Abweichungen gegenüber Angaben in Werbemitteln, insbesondere Abbildungen, Schreib- und Rechenfehlern, kann der Besteller keine Ansprüche gegen uns herleiten. Dasselbe gilt für unvermeidliche Abweichungen in Beschaffenheit, Form und sonstigen Eigenschaften. Rücktritt nach Absendung unserer Auftragsbestätigung ist ausgeschlossen. Falls der Besteller trotzdem den Rücktritt erklärt, ist er verpflichtet, 100% der Auftragssumme ohne Nachweis eines diesbezüglichen Schadens zu vergüten; die Geltendmachung eines weiteren Schadens behalten wir uns vor.

2. Preise
Alle Preise verstehen sich brutto einschließlich Mehrwertsteuer (19%) ausschließlich Porto und Verpackung, die zum Selbstkostenpreis berechnet werden. Alle Sendungen werden auf Gefahr des Empfängers verschickt. Beschädigte Waren sind erst nach schriftlicher Anerkenntnis des Schadens durch Bahn, Post bzw. Spediteur abzunehmen. Falls sich nach Angebotsabgabe oder Auftragsbestätigung Löhne und sonstige Kosten durch uns nicht zu vertretende Ereignisse erhöhen, behalten wir uns entsprechende Preiserhöhungen vor.

3. Lieferzeit
Wir sind bemüht, die Lieferung wenn möglich innerhalb 3-5 Tagen vorzunehmen. Versandvorschriften "muß dann und dann im Hause sein" können wir nicht anerkennen und berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung. Fehlen für die Ausführung des Auftrags erforderliche Einzelheiten, dann beginnen die Lieferfristen erst nach völliger Klärung. Kommt der Besteller mit seinen Verpflichtungen in Verzug, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen entsprechend. Sind wir selbst unseren Lieferpflichten nicht in vollem Umfang nachgekommen, so hat der Besteller uns durch einen eingeschriebenen Brief eine Nachfrist von 6 Tagen zu gewähren. Wenn die Nachfrist von uns verschuldet verstreicht, ist der Besteller berechtigt, vom Liefervertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen.

4. Lieferstörungen
In allen Fällen, in denen uns die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht wird (z.B. bei behördlichen Eingriffen, Feuer-, Wasser- oder sonstigen Elementarschäden, Streik, Aussperrungen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- oder Rohstoffversorgung, Maschinenausfall) sind wir entsprechend teilweise oder ganz von der Erfüllung unserer Lieferverpflichtungen entbunden.

5. Abrufaufträge
hat der Besteller innerhalb der vereinbarten Frist abzunehmen. Kommt er mit dem Abruf der Bestellung länger als zwei Wochen in Verzug, sind wir berechtigt, die bestellten Waren, bzw. die Restmengen dem Besteller anzuliefern.

6. Zahlungsbedingungen
Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Erstbestellungen werden grundsätzlich bar abgerechnet. An uns unbekannte Firmen liefern wir gegen Nachnahme, sofern keine entsprechende Referenz vorgelegt wird. Wechsel werden als Zahlungsmittel nicht entgegengenommen. Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Bestellers, Abzüge an unseren Rechnungsbeträgen (insbesondere wegen behaupteter Mängel) sowie die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen. Zahlungsverzug tritt ohne Mahnung am Tag der Fälligkeit unserer Rechnungen ein. Von da ab sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über Bundesbankdiskontsatz zu berechnen; die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschaden bleibt vorbehalten. Tritt nach Abschluß des Liefervertrags eine Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen, insbesondere in der Zahlungsfähigkeit des Bestellers oder eine Änderung in der Person des Bestellers ein, sind wir gemäß § 321 BGB berechtigt, für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen und, falls diesem Verlangen nicht binnen 2 Wochen entsprochen wird, ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu beanspruchen und eine etwa gewährte Stundung zu widerrufen.

7. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages sowie aller unserer Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenforderungen. Der Besteller ist nicht berechtigt, von uns gelieferte Waren zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.

8. Vorausabtretung
Veräußert der Besteller im gewöhnlichen Geschäftsverkehr von uns gelieferte Waren (gleichgültig in welchem Zustand, ob vor oder nach Bearbeitung oder Verarbeitung) an einen Dritten, so tritt uns der Besteller hiermit schon jetzt die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seiner Abnehmer bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit ihm ab; dies gilt für die Forderungen des Abnehmers auf die gesamte vertragliche Vergütung einschließlich Geschäftsgewinn und Arbeitsentgelt. Wir können verlangen, daß der Besteller die Abtretung seiner Abnehmern bekannt gibt und die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte erteilt und entsprechende Unterlagen uns aushändigt. Falls der Besteller in Zahlungsverzug uns gegenüber gerät, sind wir berechtigt, die Abtretung den Abnehmern des Bestellers anzuzeigen. Der Besteller ist zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen nur so lange berechtigt, als er mit seinen sämtlichen Verbindlichkeiten gegenüber uns, auch soweit aus anderen Geschäftsabschlüssen stammend, nicht in Verzug kommt. Im Falle der Zahlungseinstellung, der Beantragung oder Eröffnung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens ist der Besteller zur Einziehung nicht mehr befugt. Übersteigt der Wert der gegebenen Sicherungen unsere Forderungen um mehr als 10%, sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.

9. Gefährdung unseres Sicherheitsrechtes
Von einer etwaigen Pfändung oder sonstigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die noch in unserem Eigentum befindlichen Waren, oder die uns abgetretenen Forderungen, hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen; die Kosten eines etwaigen Interventionsprozesses hat er vorzuschießen, wenn der Prozessgegner sie nicht erstattet, hat er sie endgültig zu tragen.

10. Mängelrügen
oder sonstigen Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich erfolgen. Bei begründeten Beanstandungen oder Mängelrügen hat der Besteller uns Gelegenheit zu geben, nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist nachzubessern oder kostenlosen Ersatz zu leisten. Andernfalls sind wir von der Mängelhaftung befreit. Alle weitergehenden Ansprüche des Bestellers, insbesondere solche auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen. Von uns ersetzte Waren werden unser Eigentum und sind uns auf Verlangen und auf Kosten des Bestellers zurückzusenden. Für Schäden, dich sich erst nach Bearbeitung oder Verarbeitung der von uns gelieferten Waren herausstellen, haften wir nicht. Die Haftung für eine eventuelle Verletzung von Urheberrechten übernimmt der Besteller.

11. Schlußbestimmung
Sollten die einzelnen Bestimmungen der vorstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen durch Gesetz oder Sonderregelung ungültig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Köln, den 21. Januar 2007